Jugendmusikschule Dreisamtal e.V.
Jugendmusikschule - Dreisamtal e.V.

Gebührenordnung - gültig ab 1.10.2010

Unterrichtgebühren
Gebührenpflichtig ist die Teilnahme am Unterricht in der Früherziehung/Rhythmik und am Instrumentalunterricht. Die Pflichtteilnahme der Schüler am Unterricht im Ergänzungsfach und an den Veranstaltungen der Schule nebst den hierzu nötigen Vorbereitungen ist gebührenfrei.
Gebührenpflichtig ist jedoch die Teilnahme am Ergänzungsunterricht ohne Teilnahme am Instrumentalunterricht. Die Höhe der Unterrichtsgebühr richtet sich grundsätzlich danach, in welcher Form der Schüler Unterricht erhält (Gruppen- oder Einzelunterricht).
Die Gebühren sind zahlbar in 12 Monatsraten (im Voraus).

Gebührensätze

Unterrichtsform Monatsbeitrag Monatsbeitrag Tasteninstrumente

Einzelunterricht Schüler
30min 53,50 € 54,50 €
45min 80,25 € 81,80 €

Einzelunterricht Erwachsene
30min 70,00 € 71,00 €
45min 105,00 € 106,50 €

Gruppenunterricht
2er Gruppe 45 min 48,60 € 49,60 €
2er Gruppe 40 min (nur Blockfl.) 43,20 €  

Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmern
15-min-Gruppe (Teiln. x 15 min) 32,40 € 33,40 €
20-min-Gruppe (Teiln. x 20 min) 43,20 € 44,20 €

Musikalische Früherziehung
Rhythmik, Schlagwerk oder Trommeln 25,70 €  

Kammermusik bei Nichtbelegung eines Instrumalfaches
bis 4 Schüler 25,70 €  
5 - 8 Schüler 19,00 €  
über 8 Schüler 13,90 €  

Kammermusik als Ergänzungsfach
  0,00 €  


Gutschein über Instrumentalunterricht 10er Karte
Einzelunterricht Schüler 30 min 210,00 €
Einzelunterricht Schüler 45 min 300,00 €
Einzelunterricht Erwachsene 30 min 266,00 €
Einzelunterricht Erwachsene 45 min 380,00 €


"Gutschein 10er Karte"muss im laufenden Schuljahr eingelöst werden und wird im Voraus einmalig bezahlt.

Erweist sich der gewählte Unterricht für den Schüler als ungeeignet, kann nach dem ersten Unterrichtsmonat mit Zustimmung der Schulleitung der Unterrichtsvertrag gekündigt werden.
In Sonderfällen kann die Schulleitung die Gebühren variabel gestalten.
Für Schüler, die nicht aus den Trägergemeinden kommen, muss ein Auswärtigen-Zuschlag in Höhe von derzeit 9,20 € mtl. erhoben werden.
Wird am Lastschriftverfahren (vorliegende Einzugsermächtigung) nicht teilgenommen, wird ein Verwaltungszuschlag in Höhe von 1,-- € mtl. (Überweisung, Dauerauftrag) erhoben.

Ermäßigung der Unterrichtsgebühren

Ermäßigungen der Unterrichtsgebühren müssen jeweils zum Beginn des Schuljahres (spätestens bis 31.12.) vom gesetzlichen Vertreter des Schülers beim Schulleiter schriftlich beantragt und begründet werden. Die Gewähung einer Ermäßigung kann von der Leistung des Schülers abhängig gemacht werden.

Geschwisterermäßigung

Für mehrere Geschwister, die zum Unterricht angemeldet wurden, sind ermäßigte Unterrichtsgebühren zu zahlen. Bei Anmeldung von Geschwistern erhält das jeweils jüngere Kind Ermäßigung nach der nächsten Stufe.
Die Geschwisterermäßigung werden ohne Antrag gewährt.
Stufe1: 2. Kind 10%
Stufe3: 3. Kind 25%
Stufe4: ab 4. Kind 50%

Mehrfachermäßigung

Belegt ein Schüler ein zweites bzw. weitere Instrumentalfächer so ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren dieses und jedes weitere Fach um 10 %.

Sozialermäßigung

Zur Vermeidung sozialer Härten können Gebührenermäßigungen auf Antrag gewährt werden. Hierüber entscheidet der Vorstand auf Vorschlag des Schulleiters.

Begabtenförderung

Bei überdurchschnittlichen Leistungen des Schülers können auf Antrag Gebührenermäßigungen gewährt werden. Hierüber entscheidet die Schulleitung nach Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer.

Musikvereinsermäßigung

Auf Antrag wird bei "Zöglingen" der Musikvereine, die Mitglieder der Jugendmusikschule sind, Gebührenermäßigungen um 10% gewährt.