
Gebührenordnung - gültig ab 1.10.2010
Unterrichtgebühren
Gebührenpflichtig ist die Teilnahme am Unterricht in der Früherziehung/Rhythmik und am Instrumentalunterricht. Die Pflichtteilnahme der Schüler am Unterricht im Ergänzungsfach und an den Veranstaltungen der Schule nebst den hierzu nötigen Vorbereitungen ist gebührenfrei.Gebührenpflichtig ist jedoch die Teilnahme am Ergänzungsunterricht ohne Teilnahme am Instrumentalunterricht. Die Höhe der Unterrichtsgebühr richtet sich grundsätzlich danach, in welcher Form der Schüler Unterricht erhält (Gruppen- oder Einzelunterricht).
Die Gebühren sind zahlbar in 12 Monatsraten (im Voraus).
Gebührensätze
| Unterrichtsform | Monatsbeitrag | Monatsbeitrag Tasteninstrumente |
|---|---|---|
Einzelunterricht Schüler |
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| 30min | 53,50 € | 54,50 € |
| 45min | 80,25 € | 81,80 € |
Einzelunterricht Erwachsene |
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| 30min | 70,00 € | 71,00 € |
| 45min | 105,00 € | 106,50 € |
Gruppenunterricht |
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| 2er Gruppe 45 min | 48,60 € | 49,60 € |
| 2er Gruppe 40 min (nur Blockfl.) | 43,20 € | |
Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmern |
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| 15-min-Gruppe (Teiln. x 15 min) | 32,40 € | 33,40 € |
| 20-min-Gruppe (Teiln. x 20 min) | 43,20 € | 44,20 € |
Musikalische Früherziehung |
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| Rhythmik, Schlagwerk oder Trommeln | 25,70 € | |
Kammermusik bei Nichtbelegung eines Instrumalfaches |
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| bis 4 Schüler | 25,70 € | |
| 5 - 8 Schüler | 19,00 € | |
| über 8 Schüler | 13,90 € | |
Kammermusik als Ergänzungsfach |
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| 0,00 € | ||
| Gutschein über Instrumentalunterricht | 10er Karte |
|---|---|
| Einzelunterricht Schüler 30 min | 210,00 € |
| Einzelunterricht Schüler 45 min | 300,00 € |
| Einzelunterricht Erwachsene 30 min | 266,00 € |
| Einzelunterricht Erwachsene 45 min | 380,00 € |
"Gutschein 10er Karte"muss im laufenden Schuljahr eingelöst werden und wird im Voraus einmalig bezahlt.
Erweist sich der gewählte Unterricht für den Schüler als ungeeignet, kann nach dem ersten Unterrichtsmonat mit Zustimmung der Schulleitung der Unterrichtsvertrag gekündigt werden.
In Sonderfällen kann die Schulleitung die Gebühren variabel gestalten.
Für Schüler, die nicht aus den Trägergemeinden kommen, muss ein Auswärtigen-Zuschlag in Höhe von derzeit 9,20 € mtl. erhoben werden.
Wird am Lastschriftverfahren (vorliegende Einzugsermächtigung) nicht teilgenommen, wird ein Verwaltungszuschlag in Höhe von 1,-- € mtl. (Überweisung, Dauerauftrag) erhoben.
Ermäßigung der Unterrichtsgebühren
Ermäßigungen der Unterrichtsgebühren müssen jeweils zum Beginn des Schuljahres (spätestens bis 31.12.) vom gesetzlichen Vertreter des Schülers beim Schulleiter schriftlich beantragt und begründet werden. Die Gewähung einer Ermäßigung kann von der Leistung des Schülers abhängig gemacht werden.Geschwisterermäßigung
Für mehrere Geschwister, die zum Unterricht angemeldet wurden, sind ermäßigte Unterrichtsgebühren zu zahlen. Bei Anmeldung von Geschwistern erhält das jeweils jüngere Kind Ermäßigung nach der nächsten Stufe.Die Geschwisterermäßigung werden ohne Antrag gewährt.
Stufe1: 2. Kind 10%
Stufe3: 3. Kind 25%
Stufe4: ab 4. Kind 50%
